Begriff: Bauabnahme
Definition: Die Bauabnahme ist der offizielle Abschluss des Bauvorhabens, bei dem der Bauherr die ausgeführten Arbeiten prüft und das Gebäude vom Bauunternehmen übergeben wird.
Erklärung: Bei der Bauabnahme wird das Bauprojekt daraufhin überprüft, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß und vertragsgemäß ausgeführt wurden. Sie findet in Anwesenheit des Bauherrn und des Bauunternehmens statt und ist gesetzlich von großer Bedeutung, da die Abnahme eine rechtliche Anerkennung der Bauleistung darstellt. Nach der Abnahme haftet das Bauunternehmen nur noch eingeschränkt.
Relevanz beim Hausbau: Die Bauabnahme ist für Bauherren ein wichtiger Schritt, um Mängel zu erkennen und vor Abschluss des Projekts eventuelle Nachbesserungen einzufordern.
Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Abnahmeprüfung, Gewährleistung, Mängelrüge, Bauübergabe